FCI - Standard Nr. 153
/ 14. 04. 1999 / D
DALMATINER
(Dalmatinac)
URSPRUNG : Dalmatien, Kroatische Republik.
PATRONAT : F.C.I.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL-
STANDARDES : 14. 04. 1999.
VERWENDUNG : Gesellschaftshund, Familienhund. Zur Abrichtung für
verschiedene Zwecke geeignet.
KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 6 Laufhunde, Schweisshunde
und verwandte Rassen.
Sektion 3 Verwandte Rassen.
Ohne Arbeitsprüfung.
KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS : Die Herkunft des Dalmatiners ist bis
heute unklar und lediglich auf Vermutungen gestützt.
Abbildungen in altägyptischen Pharaonengräbern, die den Abbildungen
auf Gemälden aus dem 16. bis 18.Jahrhundert entsprechen, lassen
vermuten, dass der Dalmatiner ein paar tausend Jahre alt ist. Kirchliche
Chroniken aus dem 14.Jahrhundet und aus dem Jahre 1719 lassen ernsthaft
darauf schliessen, dass der Ursprung des Dalmatiners im östlichen
Mittelmeerraum und speziell in der Gegend der dalmatischen Küste
liegt. Die frühesten Abbildungen sind Bilder von italienischen
Malern aus dem 16.Jahrhundert und ein Fresko in Zaostrog (Dalmatien),
das ungefähr um 1710 datiert werden kann.
In einem 1792 veröffentlichten Werk eines Thomas Bewick finden
wir die Beschreibung und die Zeichnung eines Dalmatiners. Bewick bezeichnet
ihn als « Dalmatian or Coach Dog ». Der erste Dalmatiner-Standard
wurde im Jahre 1882 von einem Engländer namens Vero Shaw verfasst.
Dieser Standard wurde dann im Jahre 1890 in einen offiziellen Standard überführt.
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Der Dalmatiner ist ein gut proportionierter,
markant getupfter, kräftiger, muskulöser und lebhafter Hund.
Er ist symmetrisch in seinen Umrissen, frei von Grobheiten und Schwerfälligkeiten
und als früherer « coach dog » fähig, bei beträchtlicher
Geschwindigkeit sehr ausdauernd zu laufen.
WICHTIGE PROPORTIONEN :
Länge des Rumpfes : Widerristhöhe = ca. 10 : 9.
Schädellänge : Fanglänge= 1:1.
VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Angenehmes Wesen, freundlich, nicht
scheu oder zurückhaltend, frei von Nervosität und Agressivität.
KOPF : Ziemlich lang.
OBERKOPF :
Schädel : Flach, zwischen den Ohren ziemlich breit und an den
Schläfen gut ausgeformt. Schwach ausgeprägte Stirnfurche.
Stirnfalten sind nicht zulässig.
Stop : Mässig betont.
GESICHTSSCHÄDEL :
Nasenschwamm : Beim schwarz getupften Farbschlag immer schwarz, beim
braun getupften Farbschlag immer braun.
Fang : Lang und kräftig; er darf nicht spitz zulaufen. Nasenrücken
gerade und parallel zur oberen Begrenzungslinie des Schädels.
Lefzen : Trocken, sollen ziemlich eng am Kiefer anliegen und nicht überhängen.
Eine vollständige Pigmentierung ist anzustreben.
Kiefer / Zähne : Kräftige Kiefer mit einem perfekten und
regelmässigen Scherengebiss, das heisst, dass die obere Schneidezahnreihe
ohne Zwischenraum über die untere greift, wobei die Zähne
senkrecht im Kiefer stehen. Anzustreben ist ein vollständiges
Gebiss mit 42 Zähnen (gemäss Zahnformel). Die Zähne
sind gut ebenmässig geformt und weiss.
Augen : Sie sollen mässig auseinanderliegen und von mittlerer
Grösse sein rund, klar und funkelnd, mit einem intelligenten und
aufgeweckten Ausdruck. Beim schwarz getupften Farbschlag müssen
die Augen dunkel und beim braun getupften Farbschlag hellbraun bis
bernsteinfarbig sein. Die gut anliegenden Lider sind beim schwarz getupften
Farbschlag durchgehend schwarz und beim braun getupften Farbschlag
durchgehend leberbraun.
Ohren : Sie sind eher hoch angesetzt, von mittlerer Grösse und
ziemlich breit am Ansatz. Am Kopf anliegend getragen, werden sie allmählich
schmäler bis zu ihrer abgerundeten Spitze. Sie sind fein in ihrer
Struktur und lebhaft gezeichnet, vorzugsweise getupft.
HALS : Der Hals soll ziemlich lang und schön gewölbt sein;
er wird zum Kopf hin schmäler und weist keine lose Kehlhaut auf.
KÖRPER
Widerrist : Gut ausgebildet.
Rücken : Kraftvoll, gerade.
Lenden : Trocken bemuskelt, leicht gewölbt.
Kruppe : Sehr leicht abfallend.
Brust : Nicht zu breit, aber tief und geräumig. Die Brusttiefe
soll bis zu den Ellenbogen reichen; Vorbrust von der Seite aus sichtbar.
Die Rippen sind gut proportioniert, lang, schön gewölbt,
niemals flach, tonnenförmig oder deformiert.
Bauch : Flanken schmal, Bauch zur Lende hin deutlich aufgezogen.
RUTE : Ungefähr bis zum Sprunggelenkhöcker reichend, kräftig
am Ansatz und zur die Spitze hin gleichmässig dünner werdend,
keinesfalls grob. Weder zu hoch noch zu tief angesetzt. In der Ruhe
hängend mit leichter Aufwärtsbiegung im hinteren Drittel,
in der Bewegung höher, etwas über der Rückenlinie, aber
nie ganz aufgerichtet (fröhlich) oder geringelt getragen. Tupfen
sind erwünscht.
GLIEDMASSEN
VORDERHAND : Vorderläufe völlig gerade; Knochen kräftig
und rund bis zu den Pfoten.
Schultern : Leicht schräg, trocken bemuskelt.
Ellenbogen : Eng am Körper anliegend, weder ein-noch ausdrehend.
Vorderfubwurzelgelenk : Kräftig, leicht federnd.
HINTERHAND : Rundlich, trocken bemuskelt. Von hinten gesehen stehen
die Läufe senkrecht und parallel.
Kniegelenk : Gut gewinkelt.
Unterschenkel : Kräftig.
Sprunggelenk : Kräftig, gut gewinkelt.
PFOTEN : Rund, fest, mit gut gewölbten Zehen (Katzenpfoten) und
runden, zähen, elastischen Ballen. Die Krallen sind schwarz oder
weiss beim schwarz getupften Farbschlag, braun oder weiss beim braun
getupften.
GANGWERK : Völlig gelöster Bewegungsablauf und regelmässig
kraftvolle, rhythmische Bewegung mit ausgreifendem Vortritt und gutem
Schub aus der Hinterhand. Von hinten gesehen bewegen sich die Läufe
parallel, die Hinterhand in der Spur der Vorderhand tretend. Kurze
Schritte und paddelnde Bewegung sind fehlerhaft.
HAARKLEID
HAAR : Kurz, hart, dicht, glatt und glänzend.
FARBE : Die Grundfarbe ist rein weiss. Schwarze Tupfen beim schwarzen
Farbschlag und leberbraune beim braunen Farbschlag. Die Tupfen sollen
nicht ineinanderlaufen, rund, klar begrenzt und möglichst gut
verteilt sein. Die Grösse soll 2 - 3 cm im Durchmesser betragen.
Tupfen am Kopf, an der Rute und an den Gliedmassen sollen kleiner sein
als auf dem Körper.
GRÖSSE UND GEWICHT : Die Ausgewogenheit aller Proportionen ist
von hoher Bedeutung.
Widerristhöhe : Rüden : 56 - 61 cm,
Hündinnen : 54 - 59 cm.
Gewicht : Rüden : ca. 27 - 32 kg,
Hündinnen : ca. 24 - 29 kg.
FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler
angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad
der Abweichung stehen sollte.
·
Bronzierte Tupfen (vorübergehende bronzierte Verfärbung).
AUSSCHLIESSENDE FEHLER :
·
Aggressiv oder ängstlich.
·
Ausgesprochener Vor- oder Rückbiss.
·
Entropium, Ektropium. Birkenaugen, verschiedenfarbige Augen (Heterochromie).
·
Blaue Augen.
·
Taubheit.
·
Monokel (periokuläre Platte) oder Platten anderswo (jedoch zur
Zucht zugelassen).
·
Dreifarbigkeit (schwarze und braune Tupfen auf demselben Hund).
·
Lemon (zitronenfarbige oder orangefarbige Tupfen).
·
Ausgeprochen ängstliches oder aggressives Wesen.
Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen
aufweisen, müssen disqualifiziert werden.
N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte
Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
EMPFEHLUNG
Um die Häufigkeit der Taubheit beim Dalmatiner (20-30%) herabzusetzen
·
sollten beidseitig taube Dalmatiner sowie blauäugige Dalmatiner
von der Zucht ausgeschlossen werden; im Idealfall einseitig taube Hunde
desgleichen.
·
Hunde mit Monokel (periokuläre Platte) oder Platten anderswo sollten
zur Zucht zugelassen werden.
·
Hunde mit pigmentiertem Hodensack sollten bevorzugt werden.